Eigentümer sollen energetische Sanierung künftig absetzen können

Eigentümer älterer Gebäude sollen Aufwendungen für energetische Sanierungen ab 2012 komplett steuerlich abschreiben können. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor.

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden beschlossen. Dem Gesetzentwurf zufolge können Steuerpflichtige jährlich 10 Prozent der Aufwendungen für die Sanierungsmaßnahmen über einen Zeitraum von 10 Jahren steuermindernd geltend machen. Das gilt jedoch nur für den Fall, dass sie ihre Gebäude vermieten oder verpachten. Selbstnutzer können die Aufwendungen wie Sonderausgaben in gleicher Weise geltend machen.

Gefördert werden Gebäude, die vor 1995 gebaut wurden. Voraussetzung für die Förderung ist, dass mit der Sanierung der Energiebedarf des Gebäudes erheblich verringert wird. Die Neuregelung soll Anfang 2012 in Kraft treten.

Neben den steuerlichen Anreizen sollen auch die Mittel für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm aufgestockt werden.

 

Quelle

Haufe Online-Redaktion

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