Durch Anteilsvereinigung ausgelöste Grunderwerbsteuern sofort abziehbar (BFH)
Grunderwerbsteuer, die infolge des Hinzuerwerbs von Gesellschaftsanteilen aufgrund einer Anteilsvereinigung entsteht, ist nicht als Anschaffungskosten auf die hinzuerworbenen Anteile zu behandeln, sondern kann sofort als Betriebsausgaben abgezogen werden.
Leitsatz
Die infolge einer Sacheinlage von Gesellschaftsanteilen aufgrund Anteilsvereinigung ausgelösten Grunderwerbsteuern sind von der aufnehmenden Gesellschaft nicht als Anschaffungs(neben)kosten der eingebrachten Anteile zu aktivieren.
Quelle
BFH, Urteil vom 20.04.2011, I R 2/10
Haufe Online-Redaktion