Ab 01.01.2011 beträgt die Grunderwerbsteuer im Brandenburg 5%
Mit dem Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer wird der Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer für im Land Brandenburg belegene Grundstücke zum 01.01.2011 von 3,5% auf 5% der Bemessungsgrundlage angehoben.