Abschaffung der degressiven Abschreibung - in 2010 sinnvoll abschreiben

Zum 1.1.2011 hat der Gesetzgeber die beliebte degressive Abschreibung abgeschafft. Sie kann letztmalig in der Steuererklärung 2010 angewandt werden. Es gibt keine Übergangsregelung.

Die degressive Abschreibung (AfA) nach § 7 Abs. 2 EStG ist beliebt, weil im Anschaffungsjahr bis zu 25 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines neuen, beweglichen Wirtschaftsgutes des Anlagevermögens geltend gemacht werden können. Das ist im Vergleich zur üblichen linearen Abschreibung zumindest in den ersten drei Abschreibungsjahren häufig die steuerlich reizvollere Methode. Sie wirkt sich schneller steuermindernd aus. Denn die lineare Abschreibung sieht lediglich in jedem Jahr einen gleichbleibenden Abschreibungsbetrag vor.

Beispiel: Das Unternehmen A hat in 2010 eine Maschine für 15.000 Euro angeschafft. Diese wird laut AfA-Tabelle über sechs Jahre abgeschrieben. Demnach beträgt die degressive AfA im ersten Jahr 3.750 Euro. Die lineare AfA beträgt nur 2.500 Euro.

Wichtig: Die degressive AfA kann in der Steuererklärung 2010 nur geltend gemacht werden, wenn die Investition bis zum 31.12.2010 getätigt wurde. Wirtschaftsgüter, die teurer als 410 Euro waren, können ab 2011 nur noch linear über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden.

Übergangsregelung bei Sonderfällen

Häufig existieren bei gesetzlichen Änderungen Übergangsvorschriften für Sonder- und Grenzfälle, wie z. B. wenn ein Wirtschaftsgut noch in 2010 bestellt, aber erst in 2011 geliefert wurde oder die Herstellung eines Wirtschaftsgutes zwar noch in 2010 begonnen, aber erst in 2011 fertig gestellt wird.

Der Gesetzgeber sieht jedoch in Bezug auf die degressive AfA keine Übergangsregelung für derartige Fälle vor (vgl. EStDV und R 7.4 Abs. 1 EStÄR). Es reicht daher nicht aus, wenn die Bestellung eines Wirtschaftsgutes zwar 2010 erfolgte, diese aber erst nach dem 31.12.2010 geliefert wurde. Um die degressive AfA noch im Jahresabschluss 2010 geltend zu machen, ist es zwingend erforderlich, dass die Lieferung noch vor dem 31.12.2010 stattgefunden hat bzw. das Wirtschaftsgut noch 2010 fertig gestellt worden ist.

Wichtig: Der Zeitpunkt der Bezahlung ist für die Beurteilung, ob die degressive Afa noch für 2010 geltend gemacht werden kann, ohne Bedeutung.

Tipp: Vor allem bei größeren Investitionen, wie in Fahrzeuge oder teure Maschinen, ist die degressive Abschreibung sinnvoll. Prüfen Sie daher vor den Abschlussbuchungen nochmals genau Ihre Anschaffungen in 2010!

 

Quelle

Cecilia Hardenberg, Diplom-Wirtschaftsjuristin, M.I.Tax und Fachjournalistin
Haufe Online-Redaktion

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