Elster: Neuregelungen ab 01.01.2011 bei Umsatzsteuer-Voranmeldungen
Ab 2011 ist die Dauerfristverlängerung und die Sondervorauszahlung bei der Umsatzsteuer zum 10.2. elektronisch zu übermitteln. Übermittlungsfehler bei Elster können durch ein wichtiges Update verhindert werden.
Hintergrund
Das Steuerbürokratieabbaugesetz vom 20.12.2008 regelt mit Wirkung vom 01.01.2011, dass nun auch der Antrag auf Dauerfristverlängerung und die Anmeldung der Sondervorauszahlung bei der Umsatzsteuer auf elektronischem Wege zu erfolgen hat.
Nur in Ausnahmefällen (unbillige Härte) wird eine Abgabe in Papierform noch zugelassen. Geregelt wird die Änderung in § 48 UStDV. Eine Anpassung erfolgte zudem in Abschnitt 18.4 Abs. 2 UStAE
Die Neuregelung betrifft insbesondere Steuerpflichtige, die zur monatlichen Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet sind (z. B. Existenzgründer) oder sich freiwillig zur monatlichen Abgabe entschieden haben und einen Antrag auf Dauerfristverlängerung stellen / gestellt haben. Außerdem ist die Neuerung bei allen Anmeldungen der Sondervorauszahlung zu berücksichtigen.
Praxisfolgen
Eine Abgabe der Dauerfristverlängerung und / oder Anmeldung der Sondervorauszahlung muss für 2011 bis zum 10.02.2011 auf elektronischem Wege erfolgen. Eine Abgabe auf Papier ist grundsätzlich (Ausnahmefall: unbillige Härte) nicht mehr möglich.
Die Sondervorauszahlung ist bei dem Antrag USt 1 H in der Kennziffer 38 einzutragen.
Anrechnung
Die Sondervorauszahlung wird i. d. R. in der Voranmeldung Dezember angerechnet. Wurde also z. B. für 2010 bereits eine Sondervorauszahlung geleistet, ist diese in der Voranmeldung Dezember (Abgabe bis spätestens 10.2.2011) in der Kennziffer 39 zu berücksichtigen.
Die Sondervorauszahlung wird folgendermaßen berechnet:
Summe der verbleibenden Umsatzsteuer-Vorauszahlungen 2010
zzgl. der angerechneten Sondervorauszahlung für 2010
* 1/11
= Sondervorauszahlung 2011.
Praxishinweis zur Datenübermittlung per Elster
Werden die Daten per Elster übermittelt, sollte darauf geachtet werden, dass das Programm auf neustem Stand ist. Viele Steuerbürger kämpfen aktuell mit Fehlermeldungen. Ein Update, das sowohl die neuen Formulare 2011, als auch die neusten Verschlüsselungszertifikate enthält, steht bereits seit Sommer 2010 bereit und verhindert Übermittlungsprobleme. Wird dieses Update nicht ausgeführt, entstehen gerade ab 01.01.2011 Fehlermeldungen, die eine Übermittlung der Daten unmöglich machen.
Quelle
BMF, Schreiben v. 17.12.2010, BStBl 2010 I S. 1512
Haufe Steuer News vom 03.02.2011