Lohnbuchhaltung: Lohnsteuer bei Unfallkosten mit dem Firmenwagen
Hat ein Arbeitnehmer mit seinem Firmenwagen einen Unfall, war es bisher egal, ob sich dieser auf einer privaten oder einer betrieblichen Fahrt ereignete. Wurde der geldwerte Vorteil nach der 1%-Regelung ermittelt, musste der Arbeitnehmer trotz verursachter Unfallkosten nicht mehr versteuern - seit 1.1.2011 nicht mehr.
In den Lohnsteuerrichtlinien 2011 wurde neu festgelegt:
Unfallkosten rechnen nicht mehr zu den Gesamtkosten des Pkw. Findet der Unfall anlässlich einer beruflichen Fahrt statt, erhöht sich der geldwerte Vorteil nach wie vor nicht. Sobald sich der Unfall jedoch auf einer Privatfahrt ereignete und der Arbeitgeber die Unfallkosten übernimmt, erhöht sich der zu versteuernde geldwerte Vorteile um diese Unfallkosten.
Praxisttipp
Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn es sich bei einem Unfall anlässlich einer Privatfahrt nur um geringfügige Unfallkosten handelt. Das wäre der Fall, wenn die Unfallkosten nicht mehr als 1.000 Euro zzgl. Umsatzsteuer betragen würden. In diesem Fall würde sich der geldwerte Vorteil beim Arbeitnehmer also nicht erhöhen.
Quelle
Richtlinien 8.1 Absatz 9 LStR