Ehrenamt: Steuervorteile nutzen (FinMin)
Wie das Brandenburger Finanzministerium zum Tag des Ehrenamtes 2011 mitteilt, informiert ab sofort ein neues Faltblatt Ehrenamtler in Brandenburg darüber, welche steuerlichen Vorteile ihnen zustehen.
„Vielfach wissen Menschen mit ehrenamtlichen Tätigkeiten gar nicht, welche Vorteile im Steuerrecht sie für erhaltene Einnahmen in Anspruch nehmen können“, sagte Finanzminister Helmuth Markov zu dem Grund für die Veröffentlichung des Faltblattes.
Bürgerinnen und Bürger, die für ihre ehrenamtliche Tätigkeit Einnahmen erhalten, steht die sog. Ehrenamtspauschale zu. Durch sie sind Zahlungen für ehrenamtliche, nebenberufliche Tätigkeiten bis zur Höhe von insgesamt 500 EUR pro Jahr steuer- und sozialabgabenfrei.
Ehrenamtlich tätige Übungsleiter wie z. B. Trainer im Sportverein, Ausbildungsleiter oder Erzieher können stattdessen die sog. Übungsleiterpauschale geltend machen, mit der pro Person und Jahr 2.100 EUR steuer- und sozialabgabenfrei hinzuverdient werden können.
Das neue Faltblatt gibt einen Überblick darüber,
- wer die Pauschalen in Anspruch nehmen kann,
- welche Voraussetzungen vorliegen müssen und
- in welchen Fällen beide Pauschalen von einer Person geltend gemacht werden können.
Wo ist das Faltblatt erhältlich?
Das Faltblatt kann ab sofort kostenfrei auf den Internetseiten des Ministeriums der Finanzen und auf den Seiten der Finanzämter heruntergeladen und bestellt werden. Es ist zudem bei allen Finanzämtern des Landes kostenlos als gedrucktes Faltblatt erhältlich und kann beim Finanzministerium (Telefon: 0331 866-6012) auch telefonisch bestellt werden.
Quelle
FinMin Brandenburg, Pressemitteilung vom 05.12.2011
Haufe Online-Redaktion