Rückwirkende Grunderwerbsteuerbefreiung im Rahmen bestimmter betrieblicher Umwandlungsvorgänge
Grundstücks- oder Anteilsübertragungen im Rahmen bestimmter betrieblicher Umwandlungsvorgänge sind ab 2009 grunderwerbsteuerbefreit (§ 6a Satz 4 GrEStG).
Dies wurde jetzt rückwirkend auf Personengesellschaften erweitert, wenn das herrschende Unternehmen zu mindestens 95 % beteiligt ist.
In offenen Bescheiden sollte eine Steuererstattung angestrebt werden.
Quelle
OFD Münster, Verfügung v. 31.8.2011, S 4518