Rückwirkende Grunderwerbsteuerbefreiung im Rahmen bestimmter betrieblicher Umwandlungsvorgänge

Grundstücks- oder Anteilsübertragungen im Rahmen bestimmter betrieblicher Umwandlungsvorgänge sind ab 2009 grunderwerbsteuerbefreit (§ 6a Satz 4 GrEStG).

Dies wurde jetzt rückwirkend auf Personengesellschaften erweitert, wenn das herrschende Unternehmen zu mindestens 95 % beteiligt ist.

In offenen Bescheiden sollte eine Steuererstattung angestrebt werden.

 

Quelle

OFD Münster, Verfügung v. 31.8.2011, S 4518

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