Kosten für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen
In Höhe der erwartenden Kosten für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen ist eine gewinnmindernde Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden.
Als Bewertungsmaßstab kommt die einfache Multiplikation der Jahreskosten mit 5,5 in Betracht.
Quelle
BFH, Urteil vom 18.01.2011, X R 14/09, BStBl 2011 II S. 496