Unterschiedliche Höhe der Grunderwerbsteuer seit 2006
Die Höhe der Grunderwerbsteuer variiert je nach Bundesland und soll teilweise weiter erhöht werden.
Der Grunderwerbsteuersatz betrug viele Jahre einheitlich 3,5%. Seit 1.9.2006 dürfen die Bundesländer den Steuersatz jedoch selbst bestimmen.
Berlin 4,5% (ab dem 01.01.2007)
Brandenburg 5,0% (ab dem 01.01.2011
Baden-Württemberg 5,0% (ab dem 5.11.2011)
Bremen 4,5% (ab dem 01.01.2011)
Hamburg 4,5% (ab dem 01.01.2009)
Niedersachsen 4,5% (ab dem 01.01.2011)
Nordrhein-Westfalen 5,0% (ab dem 01.10.2011)
Rheinland-Pfalz 5,0% (ab dem 01.03.2012)
Saarland 4,0% (ab dem 01.01.2011)
Sachsen-Anhalt 4,5% (ab dem 01.03.2010)
Schleswig-Holstein 5,0% (ab dem 01.01.2012)
Thüringen 5,0% (ab dem 07.04.2011)
Ausschlaggebend für die Höhe ist das Datum des notariell beurkundeten Kaufvertrags, unabhängig von Besitzerwechsel, Grundbucheintragung und Kaufpreiszahlung. Dabei sind im Kaufvertrag nicht steuerbare Teile (nicht wesentliche Gebäudebestandteile, Zubehör, Betriebsvorrichtungen) gesondert aufzulisten.
Quelle
Haufe Online-Redaktion