Unterschiedliche Höhe der Grunderwerbsteuer seit 2006

Die Höhe der Grunderwerbsteuer variiert je nach Bundesland und soll teilweise weiter erhöht werden.

Der Grunderwerbsteuersatz betrug viele Jahre einheitlich 3,5%. Seit 1.9.2006 dürfen die Bundesländer den Steuersatz jedoch selbst bestimmen.

Berlin 4,5% (ab dem 01.01.2007)

Brandenburg 5,0% (ab dem 01.01.2011

Baden-Württemberg 5,0% (ab dem 5.11.2011)

Bremen 4,5% (ab dem 01.01.2011)

Hamburg 4,5% (ab dem 01.01.2009)

Niedersachsen 4,5% (ab dem 01.01.2011)

Nordrhein-Westfalen 5,0% (ab dem 01.10.2011)

Rheinland-Pfalz 5,0% (ab dem 01.03.2012)

Saarland 4,0% (ab dem 01.01.2011)

Sachsen-Anhalt 4,5% (ab dem 01.03.2010)

Schleswig-Holstein 5,0% (ab dem 01.01.2012)

Thüringen 5,0% (ab dem 07.04.2011)

Ausschlaggebend für die Höhe ist das Datum des notariell beurkundeten Kaufvertrags, unabhängig von Besitzerwechsel, Grundbucheintragung und Kaufpreiszahlung. Dabei sind im Kaufvertrag nicht steuerbare Teile (nicht wesentliche Gebäudebestandteile, Zubehör, Betriebsvorrichtungen) gesondert aufzulisten.

 

Quelle

Haufe Online-Redaktion

Möchten Sie regelmäßig über neue Artikel informiert werden? Dann registrieren Sie sich für unseren Newsletter.

Newsletter abonnieren

Diese Internetseite verwendet Cookies, um die Nutzererfahrung zu verbessern und den Benutzern bestimmte Dienste und Funktionen bereitzustellen.
Mehr Informationen finden sie unter Datenschutz. Ich stimme zu