Steuerliche Pflichten der Notare: Merkblatt grundlegend überarbeitet (OFD)
Der Notar ist zur Mitteilung der bei ihm beurkundeten oder beglaubigten Rechtsvorgänge gegenüber dem Finanzamt verpflichtet.
Die OFD Koblenz hat das Merkblatt über die steuerlichen Beistandspflichten der Notare auf den Gebieten der Grunderwerbssteuer, der Erbschaftssteuer (Schenkungssteuer) und der Ertragssteuern jetzt grundlegend überarbeitet.
Quelle
OFD Koblenz, Pressemitteilung v. 19.12.2011
Download Merkblatt über die steuerlichen Beistandspflichten der Notare auf dem Gebiet der Grunderwerbsteuer, der Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer) und der Ertragsteuern