Leiharbeitnehmer kann Reisekosten geltend machen (BFH)
EinLeiharbeitnehmer verfügt typischerweise über keine regelmäßige Arbeitsstätte und kann damit Reisekosten geltend machen.
Quelle
Haufe-Online-Redaktion
BFH, Urteil vom 17.06.2010, VI R 35/08, BStBl 2010 II S, 852