Leiharbeitnehmer kann Reisekosten geltend machen (BFH)

EinLeiharbeitnehmer verfügt typischerweise über keine regelmäßige Arbeitsstätte und kann damit Reisekosten geltend machen.

 

Quelle

Haufe-Online-Redaktion
BFH, Urteil vom 17.06.2010, VI R 35/08, BStBl 2010 II S, 852

Möchten Sie regelmäßig über neue Artikel informiert werden? Dann registrieren Sie sich für unseren Newsletter.

Newsletter abonnieren

Diese Internetseite verwendet Cookies, um die Nutzererfahrung zu verbessern und den Benutzern bestimmte Dienste und Funktionen bereitzustellen.
Mehr Informationen finden sie unter Datenschutz. Ich stimme zu