Ab 2012: Dauerhafte Fortführung der erhöhten Umsatzgrenze von 500.000 Euro bei der Ist‑Versteuerung
Die für die Berechnung der Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten maßgebliche Umsatzgrenze wurde zum 1. Juli 2009 bundeseinheitlich auf 500 000 Euro angehoben. Die Maßnahme war ursprünglich bis zum 31. Dezember 2011 befristet.
Die Umsatzgrenze von 500 000 Euro wird nunmehr auf Dauer beibehalten. Die Unternehmen erhalten hierdurch mehr Planungssicherheit.
Quelle
Bundesministerium der Finanzen