Arbeitslohn gestalten - Direktversicherung

Während größere Unternehmen die betriebliche Altersversorgung oft über eine Direktzusage selbst abwickeln, greifen kleinere Unternehmen auf eine Lebensversicherung zurück. Eine Lebensversicherung des Arbeitgebers mit Bezugsrecht für Mitarbeiter wird steuerlich als Direktversicherung bezeichnet.

Beiträge für eine Direktversicherung sind bis zu 2.544 EUR steuerfrei. Zusätzlich wird für ab 2005 erteilte Neuzusagen ein weiterer Freibetrag von 1.800 EUR jährlich gewährt, sodass also insgesamt bis zu 4.344 EUR steuerunbelastet bleiben.

Die Auszahlung darf für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung nur in Form einer lebenslangen Rente erfolgen. Reine Kapitalzusagen mit Einmalzahlung ohne Wahlrecht auf Rente sind nicht begünstigt.

Bei beiden steuerfreien Höchstbeträgen handelt es sich um Jahresgrenzen, die der Mitarbeiter auch dann in vollem Umfang in Anspruch nehmen kann, wenn er während des Kalenderjahres nur teilweise in einem Dienstverhältnis gestanden hat oder nicht für das ganze Jahr Beiträge gezahlt werden. Außerdem kann die Steuerbefreiung bei einem Arbeitgeberwechsel mehrfach zur Anwendung kommen.

Steuerfreie Beiträge zu einer Direktversicherung gehören bis 2.544 EUR nicht zum Arbeitsentgelt und sind damit nicht sozialversicherungspflichtig; der zusätzliche Steuerfreibetrag von 1.800 EUR ist hingegen beitragspflichtig.

Die späteren Rentenleistungen aus einer steuerfreien Direktversicherung werden voll besteuert, d. h., die gesamten Rentenzahlungen sind in voller Höhe mit dem individuellen Steuersatz steuerpflichtig.

Tipp: Vor 2005 erteilte Versorgungszusagen

Für bereits vor 2005 erteilte Versorgungszusagen können Beiträge bis zu 1.752 EUR jährlich mit einem Steuersatz von 20 % pauschal besteuert werden. Soweit die Beiträge pauschal besteuert werden, sind sie bei der Arbeitgeberfinanzierung sozialversicherungsfrei. Die Pauschalbesteuerung hat gegenüber der Steuerfreiheit der Beiträge den Vorteil, dass die späteren Leistungen nur zu einem (vergleichsweise geringen) Teil der Besteuerung unterliegen.

 

Quelle

Haufe Online-Redaktion

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