Verschiebung der E-Bilanz (Elektronische Übermittlung der Bilanz) jetzt amtlich

Die Verordnung zur Verschiebung des Anwendungszeitpunkts der E-Bilanz (AnwZpvV) wurde am 22.12.2010 verkündet und ist somit am 23.12.2010 in Kraft getreten.

Die Verordnung regelt, dass abweichend von § 52 Abs. 15a EStG die Bilanz erstmalig für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2011 beginnen, elektronisch zu übermitteln ist. Durch die Verschiebung des erstmaligen Anwendungszeitpunkts soll sichergestellt werden, dass alle technischen und organisatorischen Voraussetzungen für eine reibungslose Einführung der E-Bilanz geschaffen werden können.

 

Quelle

AnwZpvV vom 22.12.2010, verkündet am 23.12.2010
Haufe SteuerNews Januar 2011

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