Angestellte hinterzieht Lohnsteuer: Arbeitgeber haftet
Der Arbeitgeber haftet für die Lohnsteuer, wenn eine Lohnsteuer-Anmeldung vorsätzlich fehlerhaft abgegeben wurde und ihm dies zuzurechnen ist.
Quelle
BFH-Urteil v. 21.4.2010, VI R 29/08, veröffentlicht am 14.7.2010