BGH: Gewerbemieter muss „Verwaltungskosten“ tragen
Der BGH hat seine Rechtsprechung zu der Frage, ob und inwieweit ein Vermieter von Gewerberaum Verwaltungskosten auf die Mieter umlegen kann, fortgeführt.
Nach einem neuen Urteil des BGH ist eine Formularklausel in einem Gewerbemietvertrag, wonach der Mieter allgemein „Verwaltungskosten“ tragen muss, zulässig.
Im Dezember 2009 hatte der BGH bereits eine Klausel, die dem gewerblichen Mieter die „Kosten der kaufmännischen und technischen Hausverwaltung" auferlegt, für zulässig erklärt.
Quelle
BGH, Urteil v. 24.2.2010, XII ZR 69/08, veröffentlicht am 17.3.2010