Rechengrößen Sozialversicherung für 2011
Die SV-Werte für 2011 stehen fest. Eine Übersicht der wichtigsten Werte des Jahres 2011 sowie der Jahre 2010 und 2009 steht nun zur Verfügung.
Mit Überraschungen hat niemand mehr gerechnet. Der Bundesrat hat die SV-Rechengrößenverordnung 2011 beschlossen. Diese Werte werden Geschichte schreiben: Die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung wird 2011 erstmals seit 1949 sinken, andere Werte stagnieren auf Vorjahresniveau.
Mit Überraschungen hat niemand mehr gerechnet. Der Bundesrat hat die SV-Rechengrößenverordnung 2011 beschlossen. Diese Werte werden Geschichte schreiben: Die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung wird 2011 erstmals seit 1949 sinken, andere Werte stagnieren auf Vorjahresniveau.
Erstmals seit 1949: GKV-Beitragsbemessungsgrenze sinkt
Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wird 2011 von 3.750 EUR auf 3.712,50 EUR im Monat (bzw. 44.550 EUR jährlich) sinken.
GKV-Kassen verlieren wieder mehr Versicherte an die PKV
Gleichzeitig wird ab 1.1.2011 die Hürde zur Privatkrankenversicherung (PKV) gesenkt. Die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) sinkt von 49.950 EUR auf 49.500 EUR pro Jahr. Für PKV-Bestandsfälle gilt weiterhin die ermäßigte Jahresarbeitsentgeltgrenze, welche von 45.000 EUR auf 44.550 EUR gesenkt wird.
Rentenversicherung: BBG West verbleibt auf Niveau von 2010
Die Bemessungsgrenze zur Renten- und Arbeitslosenversicherung wird 2011 bei 5.500 EUR (West-Deutschland) stagnieren. Jährlich sind dies 66.000 EUR. Nur für den Osten Deutschlands steigt die BBG der Renten- und Arbeitslosenversicherung 2011 von 4.650 EUR auf 4.800 EUR (bzw. 57.600 EUR jährlich).