Erbschaftsteuer - ab dem 01.08.2001 Gleichstellung der Lebenspartnerschaft
Durch das Jahressteuergesetz 2010 vom 08.12.2010 sind die Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft den Ehegatten vollständig gleichgestellt worden.
Sie werden nun der Steuerklasse I zugeordnet und erhalten so neben dem jeweiligen Ehegattenfreibetrag auch den günstigeren Steuertarif für Ehegatten.
Soweit Steuerbescheide für Erwerbe von Lebenspartnern noch nicht bestandskräftig sind, gilt die Neuregelung rückwirkend für alle Erwerbe, für die die Steuer nach dem 31. Juli 2001 entstanden ist.
Quelle
Saarländisches Finanzministerium, Pressemitteilung v. 15.12.2010;
Haufe Online-Redaktion