Steuerliche Hinweise zum Jahreswechsel - Häusliches Arbeitszimmer

Nach der bisherigen Rechtslage können Aufwendungen für ein Arbeitszimmer nur dann steuerlich berücksichtigt werden, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bildet.

Nunmehr werden aufgrund der Neuregelung im Jahressteuergesetz 2010 vom 08.12.2010 (BGBl. Teil I 2010, S. 1768) Kosten für ein Arbeitszimmer ab dem Jahr 2007 bis zu einer Höhe von 1.250,- € steuerlich berücksichtigt, wenn dem Arbeitnehmer kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

Die Finanzämter werden, soweit möglich, die geänderten Einkommensteuerfestsetzungen von Amts wegen vornehmen. Sofern Anträge des Steuerpflichtigen erforderlich sind, ist es beabsichtigt, die Steuerpflichtigen zu unterstützen. Hierzu werden weitere Berichte in den Medien erfolgen.

 

Quelle

Saarländisches Finanzministerium, Pressemitteilung v. 15.12.2010; Haufe Online-Redaktion

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