Beseitigung von Hausschwamm ist aussergewöhnliche Belastung?

Nach einem Urteil des FG Niedersachsen können Aufwendungen für die Beseitigung von Hausschwamm bei einer eigengenutzten Immobilie nach § 33 EStG steuerlich geltend gemacht werden.
Nach Auffassung der Richter handele es sich nicht um herkömmliche Baumängel bzw. Aufwendungen im Bereich der privaten Lebensführung. Vielmehr stelle der Befall eines Gebäudes mit sog. echtem Hausschwam eine private Katastrophe dar, die mit einem Wohnungsbrand oder rückgestautem Wasser vergleichbar ist.

 

Quelle

FG Niedersachsen Az. 12 K 10270/09
Revision eingelegt (BFH VI R 70/10

Möchten Sie regelmäßig über neue Artikel informiert werden? Dann registrieren Sie sich für unseren Newsletter.

Newsletter abonnieren

Diese Internetseite verwendet Cookies, um die Nutzererfahrung zu verbessern und den Benutzern bestimmte Dienste und Funktionen bereitzustellen.
Mehr Informationen finden sie unter Datenschutz. Ich stimme zu