Dienstreisen mit Urlaub jetzt von Steuer absetzbar
Arbeitnehmer können Dienstreisen auch dann von der Steuer absetzen, wenn sie private Urlaubstage an die Reise anhängen. Der Bundesfinanzhof (BFH) kippte das sogenannte Aufteilungsverbot. Dem Gesetz lasse sich kein allgemeines Aufteilungs- und Abzugsverbot für gemischt veranlasste Aufwendungen entnehmen, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Wenn die beruflich veranlassten Zeitanteile fest stehen und nicht von untergeordneter Bedeutung sind, können sie bei gemischt beruflich und privat veranlassten Reisen als Werbungskosten geltend gemacht werden, entschieden die Richter.
Quelle
Bundesfinanzhof Az.: VI R 94/01