Steuerklasse darf für Elterngeld gewechselt werden
Eltern dürfen die Steuerklasse wechseln, wenn sie dadurch ein höheres Elterngeld bekommen. Das hat das Bundessozialgericht entschieden.
Die Richter schlossen sich der Auffassung an, dass der Steuerklassenwechsel möglich ist. „Die Regelungen zum Elterngeld verbieten das nicht, auch nicht nach der Neufassung des Gesetzes“, sagte der Senatsvorsitzende. „Deshalb ist davon auszugehen, dass hier eine noch zulässige Gestaltung vorliegt“.
Quelle
Bundessozialgericht, B 10 EG 3/08 R und B 10 EG 4/08 R