Hamburger LG entscheidet im Fall Lehman Brothers Zertifikate für Anleger

Mit dem erstinstanzlichen Urteil des Landgericht Hamburgs wurde die Hamburger Sparkasse dazu verurteilt, den gezahlten Betrag von 10.100 Euro gegen Rücknahme der Zertifikate zurückzuzahlen.
Das Urteil hat Signalwirkung für Verbraucher, denen über eine Bank- oder Sparkassenfiliale Lehman Brothers Zertifikate als sichere Geldanlage verkauft wurde. Das Gericht verlangt, dass eine Bank bzw. Sparkasse einen Verbraucher darüber aufklären muss, dass ein Zertifikat nicht über die Einlagensicherung abgedeckt ist. Bei einer Beratung müssen zudem Kick-Backs, also heimliche Provisionen, die die Bank aus dem Geschäft erhält, dem Kunden gegenüber ausgewiesen werden. Auch dieses ist nicht erfolgt.
Im vorliegenden Fall hatte der Anleger im Dezember 2006 auf Anraten der Hamburger Sparkasse Lehman Brothers Zertifikate im Wert von 10.000 Euro erworben. Davor hatte er das Geld in Sparanlagen investiert, die der Einlagensicherung unterlagen. Es erfolgte daher eine Umschichtung von einlagengesicherten Anlagen in nicht gesicherte Schuldverschreibungen. Über die höheren Risiken hätte die Sparkasse den Anleger im Rahmen der Beratung aufklären müssen, ebenso über die zusätzlichen 3,8 % versteckter Provision, die einen erheblichen Anreiz für den Verkauf darstellen, sich dem Verbraucher aber verschließen.
Bedeutsam ist, dass die Entscheidung den Verkauf von Zertifikaten im Jahr 2006 betrifft. Damit bezieht sich das Urteil nicht nur auf Verkäufe von Lehman Brothers Zertifikaten in den letzten Monaten vor der Insolvenz.

 

Quelle

Hamburger Landgericht

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