Erfolg in der Gastronomie: keine Prüfungsfeststellungen durch Betriebsprüfung
Für einen Mandanten aus der Gastronomie mit erheblicher steuerstrafrechtlicher Vorgeschichte in der Schlußbesprechung "keine Prüfungsfeststellungen" ausgehandelt.
Für einen Mandanten aus der Gastronomie mit erheblicher steuerstrafrechtlicher Vorgeschichte in der Schlußbesprechung "keine Prüfungsfeststellungen" ausgehandelt.
„Steuerrückzahlung. Die öffentliche Hand klopft dir auf die Schulter."
Werner Mitsch