Ab 2010 zeitgleiche Prüfung durch Finanzamt und Sozialversicherung möglich
Auf formlosen Antrag des Arbeitgebers beim Betriebsstättenfinanzamt können ab 2010 eine Lohnsteuer-Außenprüfung und eine Sozialversicherungsprüfung (Deutsche Rentenversicherung) zur gleichen Zeit durchgeführt werden.
Dies kann sinnvoll sein, um den durch die Prüfungen entstehenden Betreuungsaufwand zu mindern. Die zur gleichen Zeit durchgeführten Prüfungen führen aber nicht zu einer einheitlichen Prüfung durch einen der beiden Verwaltungszweige. Ein Rechtsanspruch auf zeitgleiche Außenprüfungen besteht jedoch nicht.
Quelle
§ 42f Abs. 4 EStG