Verlustabzug - Mantelkaufregelung entschärft
Mantelkaufregelung für Unternehmer geht der Verlustvortrag der übernommenen Firma nicht mehr so leicht verloren. Hierzu sind von der Bundesregierung Maßnahmen vorgesehen, die bei angedachten Übernahmen zu beachten sind:
Die Entschärfung über die Sanierungsklausel in § 8c Abs. 1a KStG wird über 2009 hinaus zeitlich unbeschränkt fortgeführt. Hiernach ist der Untergang von Verlustvorträgen bei einem Besitzerwechsel auf sanierungswillige Investoren ausgeschlossen, wenn der Erwerber eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung verhindern oder beseitigen will und die wesentlichen Betriebsstrukturen erhält.
Der Abzug von Verlusten bei Umstrukturierungen innerhalb verbundener Unternehmen (Konzernklausel) wird wieder erlaubt.
Der Übergang der Verluste in Höhe der stillen Reserven wird zugelassen. Diese Regelung gibt es über das Wagniskapitalbeteiligungsgesetz bereits in § 8c Abs. 2 KStG.