Faktorverfahren für Ehegatten
Ehegatten, die beide Arbeitnehmer sind, können ab dem Kalenderjahr 2010 für den Lohnsteuerabzug ein neues Verfahren nutzen. Statt die Steuerklassen III und V oder die Steuerklassen IV und IV zu kombinieren, können sie dann auch die Kombination aus IV und IV mit Faktor wählen.
Der Vorteil des sogenannten Faktorverfahrens: Bei jedem der Ehegatten werden die steuerentlastenden Vorschriften schon beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt – insbesondere der Grundfreibetrag. Mit dem Faktor wird außerdem die steuermindernde Wirkung des Splittingverfahrens beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Außerdem können hohe Nachzahlungen vermieden werden, die bei der Kombination III/V auftreten können.
Eintragung auf Lohnsteuerkarte
Wer das Faktorverfahren im nächsten Jahr anwenden will, kann die Eintragung des Faktors nach Erhalt der Lohnsteuerkarten 2010 bei seinem zuständigen Finanzamt beantragen. Der Faktor wird durch das zuständige Finanzamt ermittelt und eingetragen. Die bekannten Kombinationen der Steuerklassen III und V sowie IV und IV ohne Faktor sind weiterhin möglich.
Alle, die sich nun fragen, ob sich das neue Faktorverfahren für sie lohnt, können es im Internet jetzt selbst nachrechnen. Das Bundesministerium der Finanzen und die obersten Finanzbehörden der Länder stellen als Ergänzung zum Abgabenrechner nun auch eine Berechnungsmöglichkeit für den Faktor bereit. So ist es möglich, die steuerlichen Auswirkungen der jeweiligen Steuerklassenkombination zu vergleichen.
zum Online-Rechner (extern)