Abgabefristen Steuererklärungen 2008

Mit den gleichlautenden Ländererlassen vom 02.01.2009 wurden die Steuererklärungsfristen für das Kalenderjahr 2008 bekannt gemacht.

Die allgemeine Abgabefrist für Steuererklärungen zur Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und zur gesonderten oder zur gesonderten und einheitlichen Feststellung nach § 18 AStG endet am 31. Mai 2009.

Werden die Steuererklärungen durch Personen aus den steuerberatenden Berufen (§§ 3 und 4 StBerG) erstellt, so müssen sie bis spätestens am 31.12.2009 beim Finanzamt eingereicht werden.

Das Finanzamt hat die Möglichkeit, die Erklärungen auch vor Ende der Frist anzufordern. Gründe hierfür können etwa sein, dass sich im vergangenen Jahr eine hohe Nachzahlung ergeben hatte, dass nachträglich Vorauszahlungen festgesetzt wurden, dass die Erklärung verspätet abgegeben worden war oder wenn es die Arbeitslage der Finanzämter erfordert. Land- und Forstwirte, die ihren Gewinn nach einem abweichenden Wirtschaftsjahr ermitteln, haben als Frist den 31.03.2010.

Aufgrund begründeter Einzelanträge kann die Frist für die Abgabe der Steuererklärungen bis zum 28. Februar 2010 verlängert werden.

 

Quelle

Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 2. Januar 2009 über Steuererklärungsfristen

Möchten Sie regelmäßig über neue Artikel informiert werden? Dann registrieren Sie sich für unseren Newsletter.

Newsletter abonnieren

Diese Internetseite verwendet Cookies, um die Nutzererfahrung zu verbessern und den Benutzern bestimmte Dienste und Funktionen bereitzustellen.
Mehr Informationen finden sie unter Datenschutz. Ich stimme zu