Abwrackprämie

Seit dem 14.01.2009 wird bis längstens zum 31.12.2009 eine Abwrackprämie (Umweltprämie) in Höhe von 2.500 Euro bezahlt, wenn ein Altfahrzeug nachweislich verschrottet und ein neuer Wagen respektive ein Jahreswagen gekauft und zugelassen wird. Die vom Bund vorgesehenen Finanzmittel sind dabei auf 1,5 Milliarden Euro begrenzt.

Voraussetzungen des Kraftfahrzeugs

Es muss ein Altwagen (= Erstzulassung vor dem 14.01.2000) nachweislich verschrottet worden sein und ein Neuwagen (= ein Pkw oder Reisemobil, das erstmalig und in Deutschland zugelassen wird und mindestens die Euro-4-Abgasnorm erfüllt) oder Jahreswagen (= Pkw, der längstens ein Jahr auf einen in Deutschland niedergelassenen Kfz-Händler oder Kfz-Hersteller, einen Werksmitarbeiter, eine herstellereigene Autobank, eine Autovermietung oder eine -leasinggesellschaft zugelassen war) angeschafft und neu zugelassen werden.

Stichtage

Der Stichtag für den Kauf und die Erstzulassung des Neuwagens bzw. Jahreswagens ist der 14.01.2009. Die Laufzeit der Abwrackprämie endet am 31.12.2009.

Begünstigte Personen

Der Halter des Altfahrzeugs muss identisch mit demjenigen sein, der den Neu- oder Jahreswagen zulässt.

Antragsverfahren

Wer das Neufahrzeug erwirbt, ist antragsberechtigt. Die Beantragung kann über den Händler erfolgen. Der Antrag wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA, Frankfurter Straße 29-35, 65760 Eschborn) entgegengenommen, bearbeitet und beschieden. Die Unterlagen können aus dem Internet heruntergeladen werden (www.bafa.de).

Haltedauer

Das Altfahrzeug muss mindestens ein Jahr lang in Deutschland auf den Namen desjenigen zugelassen gewesen sein, der die Abwrackprämie beansprucht. Für das Neufahrzeug gibt es keine Haltedauer.

Verschrottung

Es muss innerhalb der Stichtage (14.01. - 31.12.2009) die Verwertung durch einen anerkannten Demontagebetrieb nach der Altfahrzeugverordnung nachgewiesen werden. Das verschrottete Altfahrzeug darf auch beschädigt (Unfallwagen) oder nicht mehr vollständig (fehlende Teile) gewesen sein.

Vorzulegende Dokumente

Verwertungsnachweis von einem anerkannten Demontagebetrieb
Kopie des Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung I)
Kopie des Fahrzeugbriefs (Zulassungsbescheinigung II) von Alt- und Neufahrzeug
Kopie der Rechnung über den Erwerb des Neufahrzeugs
Kauft sich ein Werksangehöriger einen Jahreswagen, bedarf es zusätzlich einer Bestätigung des Herstellers, dass es sich um einen Werksmitarbeiter handelt.

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