Neuer Firmeninhaber haftet nicht für fehlende Sozialversicherungsbeiträge
Wer eine Firma übernimmt, haftet nicht für noch ausstehende Sozialversicherungsbeiträge.
Wie aus einem aktuellen Urteil hervorgeht, gibt es keine gesetzliche Grundlage, derzufolge der Firmennachfolger für zu wenig oder nicht bezahlte Sozialversicherungsbeiträge des Vorgängers hafte. Der Träger einer Versicherung könne seine Ansprüche nur bei dem früheren Firmeninhaber geltend machen.
Mit dem Urteil hob das Landessozialgericht eine Entscheidung des Sozialgerichts Koblenz auf, mit der ein Unternehmer aus dem Raum Koblenz zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen verpflichtet wurde, die vor seiner Amtszeit angefallen waren.
Quelle
Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz,Urteil vom 13.08.2008 - Az.: L 4 R 366/07), dpa