Erlass der Grundsteuer bei wesentlicher Ertragsminderung - Änderung geplant
Nachdem das BVerwG durch Beschl. v. 24.4.2007 seine Rechtsprechung zum Grundsteuererlass bei dauerhafter Ertragsminderung aufgegeben und sich der BFH-Ansicht angeschlossen hatte, stand fest, dass der Erlass nach § 33 GrStG auch für diese Fälle in Betracht kommt.
Aktuell wird eine Modifizierung des Grundsteuererlasses durch das JStG 2009 diskutiert, die den Steuerpflichtigen wieder benachteiligen würde. Es ist deshalb ratsam, die nächsten Entscheidungen der Verwaltungsgerichte zur Rohertragsminderung zu beobachten.