Einführung der steuerlichen Identifikationsnummer (IdNr.) - Versand der Mitteilungen ab dem 01.08.2008
Nach Informationen des Bayerischen Landesamtes für Steuern werden allen Steuerpflichtigen ab dem 01.08.2008 ihre persönliche IdNr. und die Daten, die zu dieser IdNr. gespeichert sind, mitgeteilt.
In Deutschland steuerpflichtige Personen, die bei keiner Einwohnermeldebehörde im Inland gemeldet sind (z. B. beschränkt Steuerpflichtige oder Grenzpendler) erhalten auch eine IdNr., allerdings erst zu einem späteren Zeitpunkt, voraussichtlich im Laufe des Jahres 2009.
Wegen der Vielzahl der bundesweit zu versendenden Mitteilungen werden der Druck und die Zustellung aller Mitteilungen mindestens drei Monate andauern.
Die Finanzämter waren an der Vergabe der IdNr. nicht beteiligt und können auch künftig kei¬nen Einfluss auf die Vergabe der IdNr. nehmen. Bei unrichtigen oder unvollständigen Anga¬ben in der Mitteilung ist die zuständige Meldebehörde der richtige Ansprechpartner.
Die IdNr. wird zunächst von den Finanzämtern nur für die Einkommensteuer verwendet, spä¬ter aber auch auf andere Steuerarten erweitert. Daher wird ab dem 1. Oktober 2008 auf allen ausgehenden Schreiben der Finanzämter, die die Einkommensteuer betreffen, zusätzlich zur Steuernummer auch die IdNr. (bei Ehegatten beide Idnrn.) angegeben.