93.560 Kontenabrufe
Eine interessate Statistik der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht:
§ 24c des Kreditwesengesetzes (KWG) sieht vor, dass alle inländischen Kreditinstitute und die inländischen Zweigstellen ausländischer Kreditinstitute die Stammdaten der bei ihnen geführten Konten tagesaktuell auf einer Plattform zu hinterlegen haben, auf welche die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) jederzeit zugreifen kann.
Zu hinterlegen sind dabei
- Konto- bzw. Depotnummer,
- Tag der Errichtung und der Auflösung,
- Name sowie bei natürlichen Personen Geburtstag des Inhabers,
- Name sowie Geburtstag des eines Verfügungsberechtigten und
- Name und Anschrift eines abweichend wirtschaftlich Berechtigten.
Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichte können unproblematisch über die BaFin auf die vorgenannten Daten zugreifen. Seit 1. 4. 2005 dürfen dies auch Finanzbehörden unter den Voraussetzungen des § 93 Abs. 7 i. V. mit § 93b AO (und auf Ersuchen einer Leistungsbehörde gem. § 93 Abs. 8 AO).
Kontenabrufe im Jahr 2007:
Anfrager
BaFin: 2007: 472 absolut / 00,5 in % 2006: 972 absolut / 01,2 in %
Polizeibehörden: 2007: 54.111 absolut / 57,8 in % 2006: 47.805 absolut / 58,9 in %
Finanzbehörden*: 2007: 13.061 absolut / 14,0 in % 2006: 11.838 absolut / 14,6 in %
Staatsanwaltschaften: 2007: 18.002 absolut / 19,2 in % 2006: 12.861 absolut / 15,8 in %
Zollbehörden: 2007: 7.167 absolut / 07,7 in % 2006: 7.202 absolut / 08,9 in %
Sonstige: 2007: 747 absolut / 00,8 in % 2006: 478 absolut / 00,6 in %
Finanz- und Zollbehörden sind ausschließlich im Zusammenhang mit Strafverfahren berechtigt, Kontenabfragen nach § 24c KWG bei der BaFin zu veranlassen.
Im Jahr 2007 bearbeitete die BaFin 93 560 Anfragen (Vorjahr: 81 156) und erteilte dabei Informationen zu etwa 817 000 Konten (Vorjahr: rund 665 000). Die meisten Anfragen stammten wie auch schon in den Vorjahren von den verschiedenen Strafverfolgungsbehörden, den Staatsanwaltschaften, Steuerfahndungsstellen der Finanzämter, Zollfahndungsstellen und Polizeibehörden. Allein die einzelnen Polizeibehörden richteten insgesamt 54 111 Anfragen an die BaFin (Vorjahr: 47 805). 472 Anfragen kamen im Berichtsjahr aus der BaFin selbst (Vorjahr: 972). Die meisten Anfragen wurden im Zusammenhang mit unerlaubt betriebenen Bank- oder Finanztransfergeschäften gestellt.
Quelle
Jahresstatistik 2007 der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht