Rechtsdienstleistungsgesetz
Am 01.07.2008 ist das neue Rechtsdienstleistungsgesetz Kraft getreten. Seitdem sind allen Berufsgruppen Rechtsdienstleistungen als Nebenleistungen gestattet, sofern diese zum Berufs- und Tätigkeitsbereich gehören. Das neue Rechtsdienstleistungsgesetz erleichtert auch Steuerberatern Rechtsdienstleistungen als Nebenleistungen zur Steuerberatung zu erbringen. Ausdrücklich zählen hierzu auch die Insolvenzberatungen, die Testamentsvollstreckung sowie die Fördermittelberatung.