Deutsche Rentenversicherung prüft Abgabepflichten zur Künstlersozialkasse
Die 3.600 Betriebsprüfer der Deutschen Rentenversicherung unterstützen derzeit die Künstlersozialkasse (KSK) in Wilhemshaven bei der Erhebung der Abgaben. Dazu wurden und werden Erhebungsbögen (Inhalt hier>>) versendet. Das aktuelle Anschreiben der Deutschen Rentenversicherung mit der Einholung der Auskünfte gemäß § 29 Künstersozialversicherungsgesetz (KSVG) finden Sie hier>> zum Download.
Für 2007 sind 5,1 Prozent der abrechnungsrelevanten Entgeltsummen an die Künstlersozialkasse abzuführen. Ab 2008 beträgt der Abgabesatz 4,9%. Die Künstlersozialkasse (KSK) erwartet durch diese Amtshilfe dreistellige Millionenbeträge.
Die Künstlersozialkasse ist die Sozialversicherung der Künstler und Publizisten. Abgaben in Höhe von derzeit 4,9% an diese Sozialversicherung fallen an, wenn künstlerische oder publizistische Leistungen von Selbständigen in Anspruch genommen werden.
Zur Künstlersozialabgabe sind - neben "Kreativfirmen" – damit auch Unternehmen verpflichtet, die Eigenwerbung oder Öffentlichkeitsarbeit betreiben und dafür laufend Aufträge erteilen. Der Einzelhändler, der externe Grafiker für seine Werbung beschäftigt, die Softwarefirma, die Pressetexte oder Artwork erstellen lässt, das Unternehmen, das sich dauerhaft die Webseite gestalten lässt, kann somit späte Überraschungen erleben.
Bis zu fünf Jahre müssen derartige Geschäftsbeziehungen nachversichert werden, Nachzahlungen in hohem fünfstelligem Bereich sind möglich und wer vorsätzlich Abgaben vorenthält, kann auch noch in dreißig Jahren zur Kasse gebeten werden. Auf jeden Fall sollten Betroffene sich möglichst frühzeitig über Zahlungspflichten informieren, denn nur so kann im Wege der Gestaltung auch vorgebeugt werden.
Das Grundproblem ist, dass die Künstlersozialkasse für Unternehmen oft unbekannt ist: So muss der kreativ tätige Geschäftsführer einer GmbH Abgaben zur Künstlersozialversicherung zahlen.
Für Ihren konkreten Fall gibt es womöglich Gegenstrategien. Lassen Sie sich von uns beraten.
Weitere Informationen auf der Website der Künstlersozialkasse hier>>.