GmbH-Reform beschlossen
Am 26.6.2008 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) beschlossen.
Wesentlicher Inhalt ist:
Die Flexibilisierung und Deregulierung bei Gründungen;
Die Bekämpfung der Missbrauchsgefahr bei der GmbH;
Die bessere Kontrolle und Erreichbarkeit bei Krise und Insolvenz;
Während des Gesetzgebungsverfahrens erfolgten mehrere Änderungen.
GmbH-Standardgründungen
Vorgesehen ist ein Musterprotokoll für unkomplizierte GmbH-Standardgründungen. Wird es verwendet, muss der Gesellschaftsvertrag aber entgegen ersten Planungen weiterhin notariell beurkundet werden. Bei niedrigem Stammkapital sollen jedoch nur geringe Gebühren anfallen.
Haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft
Die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft kommt als neue GmbH-Variante. Diese benötigt kein Mindeststammkapital. Den Existenzgründern steht mit dieser Gesellschaftsform – voraussichtlich ab Herbst 2008 - ein neuer, unkomplizierter Einstieg in das unternehmerische Wirtschaftsleben zur Verfügung. Die Unternehmergesellschaft muss aber deutlich als solche gekennzeichnet werden. Fehlt der Zusatz "haftungsbeschränkt", entfällt der Schutz.
Stammkapital GmbH
GmbH-Mindestkapital sinkt entgegen ersten Planungen nicht auf 10.000 EUR. Das Mindestkapital der klassischen GmbH bleibt bei 25.000 EUR – auf 10.000 EUR wollte es der Gesetzgeber angesichts starker Bedenken, besonders aus Richterkreisen, nicht absenken. Auch sollten Ruf und Ansehen der GmbH nicht leiden.
Maßnahmen gegen Missbrauch
Einschlägig Vorbestrafte (Betrug, Untreue etc.) wird es künftig schwieriger GmbH-Geschäftsführer zu werden. Sie sind 5 Jahre lang von der Geschäftsführung einer GmbH ausgeschlossen. Die Erreichbarkeit der GmbH soll sicherer werden. Das "Abtauchen in den Untergrund" wird deutlich erschwert.
Den Gesetzentwurf finden Sie hier>>.