Die Verfolgungsverjährungsfrist für Steuerstraftaten soll von 5 auf 10 Jahre verlängert werden
Der Referentenentwurf für das Jahressteuergesetz 2009 beinhaltet die Verlängerung der Verfolgungsverjährungsfristen für Steuerstraftaten von 5 auf 10 Jahre, § 376 AO.