Fiskus haftet bei falschem Steuerbescheid
Auf 2,5 Millionen EUR Schadenersatz beziffert sich die Klagesumme, die das Finanzamt München zahlen soll, weil es von einer Kioskbesitzerin statt 108,82 EUR fälschlicherweise 2,1 Milliarden EUR Umsatzsteuer-Vorauszahlung verlangt hat.
Im Prozesstermin am 25. Juli hat das Landgericht München dem Finanzamt fortgesetzte Schlamperei vorgeworfen und als Vergleich die Zahlung von 15.000 EUR aus der Kasse des Fiskus vorgeschlagen. Bis zum 29. August haben nun die Prozessparteien Zeit, sich gütlich zu einigen oder aber jeweils auf ein Urteil zu drängen. Der Fiskus habe nicht nur ungeprüft einen absurden Steuerbescheid verschickt, sondern auch noch die Korrektur unverständlich lange liegen lassen, kritisierte die Vorsitzende Richterin in der Sitzung, so dass der Kioskbesitzerin ein Säumniszuschlag über 21 Millionen EUR gedroht habe. Deshalb legte der Steuerberater der Kioskbesitzerin Einspruch ein - und seine Gebühr bemisst sich nach dem Streitwert, der hier einem Sechser im Lotto gleichzukommen scheint.
Nach Meinung des Gerichts habe der Fiskus seine Amtspflicht gleich doppelt verletzt: Nachdem er den ungeprüften Steuerbescheid verschickt habe, habe er es anschließend versäumt, ihn unverzüglich zu berichtigen. Die Finanzbehörde ließ die Korrektur vielmehr zehn Tage liegen - "nicht verständlich", so die Richterin. Auch auf die mündliche Zusage des Finanzamts gegenüber der Kioskbesitzerin im Telefonat, die Sache aus der Welt zu schaffen, habe sich die Kioskbesitzerin nicht verlassen können.
Immerhin kann der Fiskus selbst bei falschen Steuerbescheiden einen Säumniszuschlag kassieren, wenn der Steuerbürger die Zahlungsfrist überschreitet - im vorliegenden Fall also 21 Millionen EUR für einen Monat! Auch Anwälte haben gegenüber dem Fiskus schon ähnlich hohe Gebühren in vergleichbaren Fällen geltend gemacht, ohne dass sich ein Lerneffekt einzustellen scheint.