Server im Ausland kann steuerliche Vorteile bringen
Das Internet macht es möglich: Durch einen eigenständigen Internet-Server im Ausland können Unternehmen Steuern sparen.
Eine Firma mit Sitz und Geschäftsleitung in Deutschland kann unter Umständen eine ertragsteuerliche Betriebsstätte im Ausland begründen. Dafür müssen aber bestimmte, strenge Voraussetzungen gegeben sein.
Für die Begründung einer ausländischen Betriebsstätte heißt dies unter anderem, dass über diesen Internet-Server bedeutende Geschäftstätigkeiten des inländischen Unternehmens vollständig online abgewickelt werden, beispielsweise im Bereich Versandhandel, Reisebuchung, Internetleistungen usw.
Im Zusammenwirken mit einem Doppelbesteuerungsabkommen kann diese ausländische Betriebsstätte steuerlich attraktiv sein, z.B. wenn die effektive Steuerbelastung am Server-Standort deutlich niedriger ausfällt als im Inland.
In den USA könnte als Standort des Servers beispielsweise einer der Bundesstaaten gewählt werden, der keine Körperschaftsteuer auf gewerbliche Gewinne erhebt.