Abgabefristen Steuererklärungen 2007
Am 31. Mai 2008 endet die Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2007.
Da der 31. Mai in diesem Jahr auf einen Samstag fällt, verschiebt sich der Abgabetermin für die Einkommensteuererklärung 2007 auf den nächsten darauf folgenden Werktag, also auf Montag den 02.06.2008 (posteingehend).
Diese Frist kann auf Antrag verlängert werden. Steuerzahler, die verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung abzugeben und den Abgabetermin nicht einhalten können, sollten daher bei ihrem Finanzamt eine Fristverlängerung beantragen. Wird die Einkommensteuererklärung von einem Steuerberater erstellt, verlängert sich die Abgabefrist „automatisch“ auf den 31. Dezember 2008.
Der Abgabetermin „31. Mai“ gilt für Arbeitnehmer nur, wenn sie verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn
- Nebeneinkünfte, von denen keine Lohnsteuer einbehalten worden ist, mehr als 410 Euro betragen,
- bei mehreren Arbeitgebern gleichzeitig gearbeitet wurde,
- ein Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen ist,
- zusammenveranlagte Ehegatten Arbeitslohn bezogen haben und einer nach der Steuerklasse V oder VI besteuert worden ist,
- Lohnersatzleistungen, wie beispielsweise das Elterngeld oder Krankengeld bezogen wurden.
Liegen die Voraussetzungen für eine Pflichtveranlagung nicht vor, können Arbeitnehmer zum Zwecke der Steuerrückzahlung von sich aus eine Veranlagung beantragen. Für diese so genannte Antragsveranlagung galt bisher eine Antragsfrist von zwei Jahren. Diese wurde abgeschafft, so dass die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2007 noch bis zum 31. Dezember 2011 möglich ist.
Auch viele Rentenempfänger sind inzwischen verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Als Faustformel gilt, dass ein Rentenempfänger, wenn er seit 2005 oder eher eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhält und keine weiteren Einkünfte hat, ab einer Jahresbruttorente von 15.430 Euro eine Einkommensteuererklärung abgeben muss. Für 2006 hinzugekommene Rentnergenerationen gilt ein Betrag von 14.930 Euro und bei Steuerzahlern, die erst seit dem Jahr 2007 eine gesetzliche Rente beziehen, ein Betrag von nur noch 14.380 Euro. Übersteigen die Einkünfte diesen Betrag muss eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden, auch wenn sich oftmals noch keine Steuernachzahlungen ergeben. Bei Ehepaaren verdoppeln sich die Beträge, wenn genau die gleichen Voraussetzungen vorliegen. Für Rentenempfänger gilt die Frist „31. Mai“ ebenfalls, wenn sie keine Verlängerung der Frist beantragen.
Wird eine Einkommensteuererklärung nicht fristgemäß abgegeben, kann das Finanzamt Verspätungszuschläge verlangen.