Erfolgreich von 450 Tagessätze auf Einstellung nach § 153a und 30 Tagessätze verhandelt
In einer Steuerstrafangelegeneit konnten wir von ursprünglich 450 Tagessätzen eine Einstellung nach § 153a StGB mit 30 Tagessätzen erwirken.
In einer Steuerstrafangelegeneit konnten wir von ursprünglich 450 Tagessätzen eine Einstellung nach § 153a StGB mit 30 Tagessätzen erwirken.
"Wer in einem Testament nicht bedacht worden ist, findet Trost in dem Gedanken, dass der Verstorbene ihm vermutlich die Erbschaftssteuer ersparen wollte."
Sir Peter Ustinov