Steuerhinterziehung: Ab 100.000 Euro geht`s ins Gefängnis

Der BGH hat am 02.12.2008 in einem Grundsatzurteil die Strafen für Steuerhinterziehung drastisch verschärft.

Bei Beträgen von mehr als 100.000 EUR wird in Zukunft eine Freiheitsstrafe der Normalfall sein.

Hintergrund dieser Entscheidung war der Fall eines Bauunternehmers, der Steuern und Sozialbeiträge hinterzogen hatte.

Keine Hoffnung mehr auf Bewährung

Werden Steuern in Millionenhöhe hinterzogen, sind danach im Normalfall Strafen von mehr als zwei Jahren fällig - ab dieser Grenze scheidet eine Aussetzung zur Bewährung aus. Bereits bei Beträgen von mehr als 100.000 EUR müssen laut BGH in der Regel Freiheitsstrafen verhängt werden. Dann sind aber - je nach Einzelfall - noch Bewährungsstrafen möglich, entschied das Gericht.

Höhe der hinterzogenen Steuer bestimmt das Strafmaß

Der erste Strafsenat des BGH stellte mit seinem Urteil erstmals Leitlinien auf, die sich an der Höhe der hinterzogenen Steuern orientieren:

Bis 50.000 EUR sind danach im Normalfall Geldstrafen fällig,

bis 100.000 EUR kommt es auf den Einzelfall an.

Bei Millionen-Hinterziehung: kein Ausschluss der Öffentlickeit

Peinlich wird es außerdem, denn bei Millionenbeträgen ist laut BGH normalerweise eine öffentliche Hauptverhandlung zwingend. Eine Beendigung des Verfahrens per Strafbefehl sei "aus Rechtsgründen" nicht möglich: "Gerade bei großen Steuerstrafverfahren hat die Öffentlichkeit ein großes Interesse zu kontrollieren, ob die Justizihren Aufgaben nachkommt." Damit bestätigte der BGH ein Urteil des Landgerichts Landshut, das einen Bauunternehmer zu einem Jahr und elf Monaten ohne Bewährung verurteilt hatte. Der Mann beschäftigte zwischen 2001 und 2005 Schwarzarbeiter hinterzog dabei Steuern und Sozialbeiträge. Der Gesamtschaden belief sich auf zwei Millionen Euro.

Lange Verhandlungsdauer führte zu Strafnachlass

In der Verhandlung, in der es um drei Fälle von Steuerhinterziehung ging, so das Gericht, entsprechende Prozesse dauerten zu lang und endeten deshalb häufig mit einem Strafnachlass für die Angeklagten. In mehr als der Hälfte der beim BGH anhängigen Fälle sei wegen der zu langen Dauer des Verfahrens im Urteil eine geringere Strafe gewährt worden.

Ab 100.000 EUR keine Geldstrafe mehr

Der BGH stützte seine Entscheidung auf Paragraf 370 Abgabenordnung, wonach sechs Monate bis zehn Jahre Freiheitsstrafe fällig sind, wenn Steuern "in großem Ausmaß" verkürzt werden. Beim Betrug liegt diese Grenze bei 50.000 EUR - bei der Steuerhinterziehung soll laut BGH Ähnliches gelten. Ab 100.000 EUR soll im Regelfall keine Geldstrafe mehr möglich sein. "Es gibt keinen Grund, Steuerhinterzieher gegenüber anderen Wirtschaftsstraftätern besserzustellen", sagte Nack.

 

Quelle

BGH, Urteil v. 2. 12. 2008,1 StR 416/08

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