Änderungen 2009

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

Beitrag zur Arbeitslosenversicherung sinkt

Ab Januar 2009 sinkt der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung von 3,3 auf 2,8 Prozent.

Kindergeld steigt

Ab Januar 2009 wird das Kindergeld für das erste und zweite Kind um 10 Euro auf 164 Euro im Monat erhöht. Für das dritte Kind steigt das Kindergeld um 16 Euro auf 170 Euro, ab dem vierten Kind auf 195 Euro monatlich.

Kinderfreibetrag wird erhöht

Ab 2009 steigt der steuerliche Kinderfreibetrag von bisher 5.808 Euro auf 6.024 Euro pro Kind.

Einführung eines Schulbedarfspakets

Für jedes Kind, dessen Eltern von Harz IV oder Sozialhilfe leben, werden künftig pro Schuljahr 100 Euro zusätzlich gezahlt. Das Geld dient dem Kauf der persönlichen Schulausstattung, zum Beispiel für Schreib- oder Rechenmaterialien. Das Schulbedarfspaket wird bis zum Abschluss der 10. Klasse gezahlt.

Schulgeld bis Höchstbetrag absetzbar

Wie bisher kann das Schulgeld beispielsweise für eine Privatschule zu 30 Prozent als Sonderausgabe von der Steuer [Glossar] abgesetzt werden - allerdings nur bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 Euro. Die Schule muss zu einem allgemein bildenden Schul- oder Jahrgangsabschluss führen, der von einem Kultusministerium oder der Kultusministerkonferenz in Deutschland anerkannt wird.

Weiterentwicklung des Kinderzuschlags

Seit dem 1. Oktober 2008 bekommen mehr Eltern mit geringem Einkommen eine zusätzliche Unterstützung für ihre Kinder. Damit wird verhindert, dass arbeitende Eltern wegen ihrer Kinder Harz IV beziehen müssen. Zu diesem Zweck wird die Mindesteinkommensgrenze deutlich gesenkt: auf 900 Euro für Paare bzw. 600 Euro für Alleinerziehende. Für die Einkommen aus Erwerbstätigkeit werden statt wie bisher 70 Prozent nur noch 50 Prozent angerechnet.

Heizkosten für einkommensschwache Haushalte

Bereits seit dem Beginn der Heizperiode – dem 1. Oktober 2008 – werden die Heizkosten beim Wohngeld berücksichtigt. Dies geschieht zu rund 20 Prozent bei durchschnittlich anrechenbarer Haushaltsgröße, gestaffelt nach Haushaltsgröße. Das durchschnittliche Wohngeld steigt von monatlich 92 Euro auf 142 Euro.

Bessere Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen

Wer Ausgaben für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse oder Dienstleistungen wie Kinderbetreuung oder Pflegeleistungen hat, der bekommt dafür Steuerermäßigungen. Die Förderung wird auf einheitlich 20 Prozent der Aufwendungen ausgeweitet, die Höchstgrenze liegt bei 4.000 Euro pro Jahr. Für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse bei geringfügigen Beschäftigungen gibt es höchstens 510 Euro Steuerermäßigung.

Doppelter Steuerbonus für Handwerkerleistungen

Ab Januar 2009 sind Handwerksleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen noch besser von der Steuer absetzbar. Der bisherige Steuerbonus von bis zu 600 Euro pro Jahr wird auf 1.200 Euro verdoppelt. Das heißt 20 Prozent von 6.000 Euro Arbeitskosten (1.200 Euro) können bei der Steuer geltend gemacht werden.

Stärkerer Anstieg der Renten

Die Renten steigen 2009 stärker als die Rentenanpassungsformel es vorsieht. Der zusätzliche Anstieg um 0,63 Prozent bedeutet ab 1. Juli 2009 für die Standardrente monatlich 7,65 Euro mehr (45 Beitragsjahre, durchschnittliche Rentenversicherungs-Beiträge, Westdeutschland).

Erhöhung des BAföG

Bereits mit Beginn des Wintersemesters 2008/2009 wurden die BAföG-Sätze um 10 Prozent und die Freibetragsgrenzen um 8 Prozent angehoben. Der BAföG-Höchstsatz liegt damit nun bei 643 Euro monatlich (bisher 585 Euro). Außerdem dürfen Studierende monatlich bis zu 400 Euro hinzuverdienen.

Entlastung von der Kfz-Steuer

Bürger, die bis zum 30. Juni 2009 einen neuen Pkw erstmals zulassen, sind für ein Jahr von der Kfz-Steuer befreit. Handelt es sich bei dem Fahrzeug um einen Wagen der Euro-5 oder Euro-6-Norm, wird sogar bis zu zwei Jahre lang keine Kfz-Steuer fällig. Der Zeitraum der Steuerbefreiung endet am 31. Dezember 2010. Darüber hinaus erhält jeder, der einen Pkw mit der besonders umweltfreundlichen Euro-5-Norm fährt, ab dem 1. Januar 2009 eine einjährige Befreiung von der Kfz-Steuer. Allerdings muss der Pkw seit dem Tag der Erstzulassung nach dieser Abgasstufe genehmigt sein.

Pendlerpauschale

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Für die Jahre 2007 bis 2009 können auch Fahrtkosten zur Arbeit für die ersten 20 km wie Werbungskosten abgezogen werden. Alle neu ergehenden Steuerbescheide werden dem Rechnung tragen. Alle Bescheide, die unter Berücksichtigung der gekürzten Pauschale vorläufig ergangen sind, werden von den Finanzämtern geändert, soweit sich das Urteil steuerlich auswirkt.

Neuregelung der Erbschaftsteuer

Das Erbschaftsteuerreformgesetz regelt die Erbschaftssteuer neu. Im Ergebnis ist es ein Kompromiss, der dir generationenübergreifende Gerechtigkeit im Land sichert: Die Kernfamilie steht im Vergleich zur bisherigen Regelung besser dar. Millionenerben werden auch zukünftig ihren Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens leisten. Der Wirtschaftsstandort Deutschland wird gestärkt. Das Steuerprivileg für Unternehmen wird an klare, gemeinwohlorientierte Bedingungen geknüpft.

Versicherungsschutz für alle Bürger

Für gesetzlich Krankenversicherte gilt ab dem neuen Jahr ein einheitlicher Beitragssatz von 14,6 Prozent zuzüglich eines Zusatzbeitrags von 0,9 Prozent. Wer keiner gesetzlichen Krankenkasse angehört, muss Mitglied einer privaten Krankenkasse werden. Mit der Versicherungspflicht entsteht zugleich auch ein Versicherungsschutz für alle Menschen in der Pflegeversicherung. In der privaten Krankenversicherung werden ein Basistarif sowie die teilweise Übertragbarkeit von Altersrückstellungen eingeführt, womit ein Wechsel des Versicherungsunternehmens auch für Privatversicherte ab jetzt erheblich leichter wird.

Steuerfreiheit für betriebliche Gesundheitsförderung

Um Arbeitgeber zu motivieren, künftig mehr Maßnahmen zur Gesundheitsförderung der Mitarbeiter anzubieten, sollen sie bis zu einem Betrag von 500 Euro grundsätzlich von der Steuer freigestellt werden. Es kann sich dabei um externe Kurse für beispielsweise Rückenschulungen oder um betriebliche Angebote der Prävention oder Gesundheitsförderung handeln.

Keine Umsatzsteuer für Heilbehandlungen

Ab sofort sind sowohl ambulante als auch stationäre Heilbehandlungen von der Zahlung der Umsatzsteuer befreit.

Abgeltungsteuer: Einheitliche Besteuerung auf Kapitalerträge

Am 1. Januar 2009 werden Zinsen, Dividenden, Fondsausschüttungen oder Kurs- und Währungsgewinne pauschal mit 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer besteuert. Die Abgeltungsteuer wird aber nur dann fällig, wenn der Sparerpauschbetrag von 801 Euro bzw. 1.602 Euro für Verheiratete überstiegen wird. Das neue Verfahren ersetzt die bisherige Kapitalertragsteuer.

Höhere Freigrenzen für Reisemitbringsel

Ab dem 1. Dezember 2008 wurden die Freigrenzen für Reisemitbringsel aus dem Ausland deutlich erhöht: Wer mit dem Flugzeug oder Schiff einreist, darf Waren für den persönlichen Bedarf, für Familienangehörige oder als Geschenk im Wert bis zu 430 Euro mitbringen. Für die Einreise auf anderen Verkehrswegen gilt eine Freimenge von 300 Euro. Für Reisende unter 15 Jahren bleibt es bei der bisherigen Grenze von 175 Euro.

Erweiterung des Euroraums

Ab 2009 wird auch in der Slowakei mit dem Euro gezahlt. Damit ist der Euro in 16 der 27 EU-Mitgliedstaaten offizielles Zahlungsmittel. Der Euroraum umfasst mehr als 322 Millionen Bürgerinnen und Bürger – und ist damit größer als beispielsweise die USA.

 

Quelle

Bundesfinanzministerium

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