Entlastung für Familien beschlossen
Am 15. 10. 2008 hat das Bundeskabinett dem Entwurf des Familienleistungsgesetzes zugestimmt. Der Entwurf sieht insbesondere vor, dass Kindergeld und Kinderfreibetrag ab 01.01.2009 steigen sollen.
Das Kindergeld soll
- für erste und zweite Kinder um jeweils 10 € von 154 € auf 164 €,
- für dritte Kinder um 16 € von 154 € auf 170 € sowie
- für vierte und weitere Kinder um je 16 € von 179 € auf 195 €
monatlich angehoben werden.
Der Kinderfreibetrag soll für jedes Kind von 3 648 € um 192 € auf 3 840 € erhöht werden. Insgesamt werden somit die Freibeträge für jedes Kind von 5 808 € auf 6 000 € erhöht.
Die steuerliche Förderung haushaltsnaher Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen soll ausgeweitet werden auf einheitlich 20 % der Aufwendungen. Im Einzelnen sollen ab dem kommenden Jahr folgende steuerliche Ermäßigungen beansprucht werden können:
Bei haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen/Dienstleistungen (auch bei Pflege- und Betreuungsleistungen) höchstens 4 000 €,
für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse bei geringfügigen Beschäftigungen höchstens 510 €,
für Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen höchstens 600 €.
Die Vorschriften sollen zudem vereinfacht werden. Die Regelungen zur steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten werden künftig in einer Vorschrift zusammengefasst. Das Gesetz soll zum 01.01.2009 in Kraft treten.